Sofern im Vertrag nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, gelten folgende allgemeine Bedingungen.
Preise
Unsere Preise verstehen sich exkl. MWST, Verpackung und Porto. Lieferungen ins Ausland sind ex Werk Horgen. Für Rücknahmen infolge falscher Bestellungen durch den Kunden wird ein Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt: innerhalb 6 Monaten seit Lieferdatum, 10 % des Fakturabetrages, max. CHF 1’000.- nach 6 Monaten seit Lieferdatum und bei Spezialanfertigungen die effektiv entstandenen Kosten.
Spedition
Die Ware ist versichert beim Transport durch die SBB, per Post und Lieferwagen. Lieferungen ins Ausland erfolgen ex works.
Zahlungskonditionen
30 Tage netto. Bei Aufträgen ab CHF 100’000.- gilt 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung, 1/3 nach Auslieferung.
Montage und Inbetriebsetzung
Ist die Montage oder Inbetriebsetzung auch Gegenstand des Vertrages (was im Vertrag eindeutig vermerkt sein muss), so sind alle notwendigen elektrischen und sanitären Ab- sowie Zuleitungen bis zum Aufstellungsort unserer Apparate bauseits zu erstellen.
Garantie
Für gutes Funktionieren der Apparate übernehmen wir Garantie für die Dauer von 24 Monaten vom Tage der Ablieferung an gerechnet, in dem Sinne, dass wir uns verpflichten, unter Ausschluss weiterer Ansprüche alle diejenigen Teile, die infolge Materialfehlers, mangelhafter Konstruktion oder Ausführung innerhalb dieser Zeit schadhaft oder unbrauchbar werden, auf unsere Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Die ersetzten Teile gehen in unseren Besitz über. Diese Garantie erstreckt sich weder auf die normale Abnützung noch auf die Folgen einer unrichtigen Montage, wenn diese letztere nicht von uns ausgeführt worden ist. Ebensowenig sind wir verantwortlich für Defekte, die infolge unsachgemässer Behandlung oder Handhabung sowie durch höhere Gewalt entstanden sind.
Gerichtsstand Horgen, Schweiz