Wartungsvertrag (sofern gewünscht)
Im Anhang unterbreiten wir Ihnen einenentsprechenden Wartungsvertrag.
Die schweizerische Medizinprodukteverordnung (MePV) enthält in Art. 71 Vorschriften über die Instandhaltung von Medizinprodukten. Bei der Instandhaltung sollen insbesondere die Vorschriften des Herstellers beachtet werden. Die Ergebnisse der Instandhaltung und der damit verbundenen Prüfungen sollen aufgezeichnet werden.
Service generell: alle 2 (zwei) Jahre mit elektrischer Prüfung nach Norm EN62353
- Materialkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt
- Arbeiten/Reparaturen werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt
- Erstellen eines detaillierten Arbeits-Rapportes
- Pro Gerät wird ein Prüfprotokoll ausgestellt
Absaugpumpen
- entsprechend der Gebrauchsanleitung
- Reinigung aussen
- Filter und Schläuche ersetzten
- Überlaufsicherung kontrollieren
- Vakuum und Flow kontrollieren
- Durchflussleistung kontrollieren
Inhalations-/Aerosolgeräte
- Reinigung aussen
- Druck und Flow kontrollieren
- Filter und Schläuche ersetzen
Luftbefeuchter auf Ultraschallbasis
- einigung aussen
- Funktionskontrolle
- Filtermatte ersetzen
- Filter und Schläuche ersetzen
Sauerstoff-Konzentratoren
Unsere Empfehlung
- sollten alle -2- Jahre oder alle 8’000 Betriebsstunden gewartet werden, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Reinigung innen und aussen
- Filter ersetzen
- Konzentration, Flow, Druck kontrollieren
Fremdgeräte der oben aufgeführten Kategorien
Kosten
- Arbeitszeit CHF 160.00/Stunde
- Reisezeit CHF 100.00/Stunde
- Kilometer-Ansatz CHF 1.05/Km
- ev.Verpflegungs- und Übernachtungskosten